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Antwort zu folgender Beschwerde

Obwohl laut § 675 d BGB in Verbindung mit Art. 248 §§ 7-9 EGBGB eine Zusendung von Jahressummenblätter für Darlehenskontrollen ohne Entgelt aber auch für zurückliegende Zeiträume ein solcher Rechtsanspruch auch aus §§ 675, 666 BGB besteht, versucht die LBBW dies zu verhindern bzw. 250,-- Euro (10,-- je Auszug) zu verdienen.

Hier scheint man das Ziel zu verfolgen keine ordentliche Nachberechnung vom Kunden zuzulassen und zumindest mit Wucherpreisen diese abzuschrecken.

Jeder gütliche Versuch dies zu erhalten, wird durch Verzögerungsmaßnahmen verhindert und mit pausch. Aussagen, wie "wurden versandt" ohne Beweismittel abgeblockt.

Diese Banken mußten wir mit unseren Steuergeldern retten, die uns jetzt wiederum versuchen auszunehmen?

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