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Antwort zu folgender Beschwerde

Leider versucht Gas.de eine Vertragsverlängerung bei Kündigung über die Behauptung die Kündigung sei nicht in Briefform, wie in den AGB beschrieben, erfolgt.

Dort steht jedoch:

(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung

ist dadurch nicht ausgeschlossen.

wobei diese Formulierung an sich schon falsch ist. Textform? dadurch nicht schriftliche Kündigung ausgeschlossen? Das bedeutet doch, das eine schriftliche Kündigung per Brief möglich ist, neben allen anderen Formen, die nicht mündlich sind.

Gas.de versucht, durch Behauptungen und unklare Formulierungen Kunden festzuhalten bei überhöhten Preisen.

Habe per Fax eine Frist gesetzt, dann soll sich mein Anwalt drum kümmern.

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