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Antwort zu folgender Beschwerde

Im Jahre 2012 wurde ich und mein Sohn Opfer eines Gewaltverbrechens. Ich und mein Sohn wurden von unterschiedlichen Rechtsanwälten vertreten. Während meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den geführten Prozess (2016) für mich übernommen hat, bekomme ich nun eine Rechnung vom Rechtsanwalt meines Sohnes, dass ich die Anwaltskosten für die Vertretung meines Sohnes nun selbst tragen soll, obwohl mein Sohn in meiner Rechtsschutzversicherung mitversichert ist und ich dies dem Rechtsanwalt auch mitgeteilt habe. In dem Ablehnungsschreiben der Rechtsschutzversicherung heißt es jetzt: Dieses Risiko (Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstrafen) ist nicht versichert. Das steht aber nicht in den allgemeinen Bedingungen (ARB) dieser Rechtsschutzversicherung, als ich diese abgeschlossen habe.

Auf meinem Versicherungsschein steht, Privat-und Berufsschutz für Nichtselbständige.

Da meine Rechtsanwältin ja auch die Kosten von meiner Rechtsschutzversicherung erstattet bekommen hat, kann die Aussage der Rechtsschutzversicherung nicht korrekt sein.

Das Amtsgericht will keine Prozesskostenhilfe gewähren, da ich über eine Rechtsschutzversicherung verfüge und beruft sich darauf. Und die Rechtsschutzversicherung weigert sich widerum die Anwaltskosten für die Vertretung meines Sohnes zu übernehmen, obwohl er in meiner Rechtsschutzversicherung mitversichert ist.

Ich bin seit 1994 in der DAS Rechtsschutzversicherung versichert, habe diese aber im höchstfall in 22 Jahren vier bis fünfmal beansprucht und nun weigert sich diese, die Anwaltskosten zu erstatten.

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