Bei der Erstellung der ESt-Erklärung habe ich festgestellt, dass mir noch die Jahressteuerbescheinigung von der DAB-Bank (inzwischen Consorsbank) fehlt.
Im Online-Bereich wurde angegeben, dass Bescheinigung nicht ausgestellt wurde. Nach einer Nachfrage bekam ich von der Consorsbank einen Brief, in dem angegeben wurde, dass für 2015 keine Bescheinigung erstellt wurde, weil keine Erträge da waren.
Darauf hin teile ich der Bank mit, dass in 2015 sehr wohl Erträge verbucht wurde.
Darauf kam wiederum eine Antwort per Email, dass die Bescheinigung nun angeblich doch bereits verschickt wurde und ich Gebühren die Ausstellung eines Ersatzes bezahlen soll.
Ich halte dieses Vorgehen seitens der Bank mindestens für unverschämt wenn nicht sogar für gesetzeswidrig. Ich kann als Kunde nicht nachvollziehen, ob die Bank nun die Bescheinigung verschicht hat oder nicht (und die Bank selbst hat dazu anscheinend auch keine eindeutige Meinung). Und selbst wenn die Bescheinigung auf dem Postweg verloren gegangen sein sollte, kann es jawohl nicht wahr sein, dass ich dafür als Kunde haften soll. Zumal der Versand mit Sicherheit nicht per Einschreiben erfolgte und die Bank damit keinerlei Nachweis darüber hat, dass der Brief bei mir je angekommen ist.