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Antwort zu folgender Beschwerde

Die 1. Beschwerde über die Webseite wurde nicht beantwortet.

Die 2. Beschwerde in gleicher Sache über die Webseite: dito

Die 3. Beschwerde in gleicher Sache, per E-Mail gerichtet an das Service Center wurde wegen Unzuständigkeit nicht weiter bearbeitet. Hier gab es wenigstens eine Reaktion.

Die 4. Beschwerde per Brief an den Vorstand (COO) Herrn I. seit vier Wochen ohne Reaktion.

Die 5. Beschwerde per Einschreiben/Rückschein an den COO, Herrn I. vor wenigen Tagen abgeschickt. Ich warte noch etwas.

Ich habe Herrn I. darauf hingewiesen, dass diese Kommunikationsblockade per Gerichtsbeschluß leicht durchbrochen werden kann und werde dies im Zweifelsfall auch tun. Vielleicht sollte ein solcher Hinweis schon der ersten Beschwerde beigefügt werden.

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