Hej,
wir hatten im Juli 2014 einen Tisch bei Ikea für unser Feriendomizil gekauft.
Da wir dort nur gelegentlich sind und auch viel anderweitig unterwegs sind, hatten wir die beginnenden Schäden an den Tisch zunächst nicht und später immer wieder versäumt zu melden.
Zugegeben dies liegt allein in unserer Verantwortung. Ikea hat dann nachdem wir endlich im Oktober 2016 den Tisch mit nach Stuhr nehmen konnten wohl zu Recht eine Gewährleistung abgelehnt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hatten Sie bei diesem Artikel einen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren.
Maßgeblich für Garantie und Gewährleistung ist das Kaufdatum. Mit Ihrem Kauf im Juli 2014 ist Ihr gesetzlicher Gewährleistungsanspruch im 07 2016 abgelaufen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Reklamation aus diesem Grund nicht mehr annehmen können.
Allerdings hatten wir angenommen das Ikea eine wesentlich längere Garantie gibt, so findet es sich immer wieder in Prospekten.
Aber abgesehen davon sind wir von der Qualität des Tisches schon im Nachhinein stark enttäuscht.
In der Annahme einen Holztisch zu erwerben hat es sich bereits nach wenigen Monaten gezeigt das wir hier wohl einen Irrtum unterlagen. Der Bjursta-Tisch von Ikea war nur aus mit leimversetzten Holzspäne gefertigt. Das ging aber aus keiner Unterlage hervor. Unserer Meinung nach könnte diese Verarbeitung auch wohl immer noch Formaldehyd beinhalten.
Aber selbst die Beine waren nicht aus Vollholz wie wir vermutet hatten, auch diese waren aus Späne geformt und mit Plastikfolien furniert.
Diese Folie löste sich dann immer weiter ab und war bereits nach wenigen weiteren Monaten zu einem unansehnlichen Objekt geworden.
Wie gesagt, unser Gewährleistungsfrist haben wir selbst vermasselt, aber abschließend waren wir dann doch sehr enttäuscht von der Qualität und der Reklamationsbearbeitung.
Liebe Grüße
Sarah