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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich kann meinen Zuschuss zur Selbständigkeit vom Jobcenter nur bekommen gegen ein Gutachten eines Amtspsychologen der meinen geistigen Zustand sowie meine Befähigung zur Selbständigkeit beurteilt hat

Ich empfinde dies als außerordentlichen Eingriff in meine persönlichen Rechte. Zudem bin ich seit 2004 selbständig gewesen. Also durchaus in der Lage einen Betrieb zu führen. Selbst ein Darlehen erhalte ich nur gegen Gutachten. Wie ist dieses Problem zu lösen?

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