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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich meine Ansprüche nach Art. 6 der Verordnung Nr. 261/2004 („Verspätung“) und Art. 7 der EG-Verordnung Nr. 261/2004 („Ausgleichsanspruch“) zum verspäteten Flug von Barcelona/BCN (08.01.2017 /4U 0527) nach Köln/Bonn CGN gelten machen. Mein Anspruchsbetrag in Höhe von insgesamt 750 Euro für drei Passagiere ist gem. der o. g. EG-Verordnung anzuerkennen. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass mir (im Gegensatz zu anderen Passagieren) keine Verpflegungskosten im Flughafen von Barselona in Höhe von 15 Euro erstattet worden sind. Bitte um die schnellstmögliche Bearbeitung und Auszahlung meiner Forderung in Höhe von 765 Euro.

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