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Antwort zu folgender Beschwerde

Ohne Grund wurde ich in der Probezeit gekündigt. Durch das Arbeitsgericht Rosenheim wurde mit Niderschrift vom 12.12.2016 u. a. festgelegt:

zu Punkt 4, die Beklagte hat den Restlohn November 2016 zu spät ausgezahlt, deshalb sind noch Vollstreckungskosten von 11,61 Euro fällig und bis heute nicht bezahlt.

zu Punkt 5, wurde mir der Firmenwagen, der am 12.12.2016 um 11:15 Uhr an den GF zurückgegeben wurde, in der Lohnabrechnung Dezember 2016 belastet.

zu Punkt 9, bis heute ist mir kein Arbeitszeugnis gemäß Niederschrift des Arbeitsgerichts Rosenheim zugegangen.

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