Am 11.11.2016 habe ich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen geschrieben, dass ich trotz mehrfacher Aufforderung an die Sparkasse Hannover nur eine falsche und unvollständige Auskunft über meine gespeicherten Daten erhalten habe und gerne nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine vollständige Auskunft hätte. Mit Schreiben vom 21.11.2016 wurde für die Eingabe gedankt und dann passierte NICHTS. Auf meine Nachfrage vom 13.01.2017, ob und was unternommen wurde, kam mit Datum vom 18.01.2017 (Poststempel vom 24.01.2017) nur die Antwort, dass eine fehlerhafte Auskunft nicht vorliegt. Sorry Herr H. – Thema verfehlt. Auf meine schriftliche Beschwerde und E-Mail vom 27.01.2017 an Barbara.Thiel@lfd.niedersachsen.de, Christoph.Lahmann@lfd.niedersachsen.de, wolfgang.holst@lfd.niedersachsen.de hin, dass ich die vollständige Auskunft gern bis zum 15.02.2017 hätte, herrscht seither das große SCHWEIGEN.
Was hilft es einen das Recht zu haben, wenn die zuständige Behörde es nicht durchsetzt?
Es wird wohl leider nötig sein, dass ich mich an einen Rechtsanwalt wenden muss.