Mit Beschluss vom 20.02.17 wird mein Widerspruch zur Zwangsvollstreckung von angeblich geschuldeten Rundfunkgebühren abgelehnt, da
- der Widerspruch nicht in Briefform, sondern "nur" per E-Mail an den Gerichtsvollzieher ging
- die Fotokopien der Kontoauszüge eine andere Beitragsnumer aufweisen, als die vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice genannt wird.
Was ist passiert?
Seit dem Februar 2008 wohne ich in dem Haushalt. Der Rundfunkbeitrag wird angemeldet und per Lastschriftverfahren monatlich abgebucht.
Im Frühjahr trennen sich die Eheleute und jeder wohnt in einem eigenen Haushalt. Meine Frau meldet für den neuen Haushalt sich beim Beitragsservice per Formular mit der neuen Adresse und Bankverbindung an.
Seit dem Frühjahr 2014 bekomme ich plötzlich für jedes Quartal eine Zahlungsaufforderung. Da der Beitragsservice auf der Webseite keinen Hinweis für Beschwerden hat, richte ich ein erstes Schreiben im August die Geschäftsführung Frau L. Darin weise ich auf die Zahlungen per Einzugsermächtigung und die mangelhafte Informationsverarbeitung im Beitragsservice hin.
Als Antwort erhalte ich ein Schreiben mit der Aufforderung zur Auskunftspflicht! Was habe ich denn in meinem Schreiben zuvor getan? Jedes Quartal erhalte ich nun weiterhin Zahlungsaufforderunge, Festsetzungsbescheide und Androhungen der Zwangsvollstreckung.
Im September 2014 stellt der Beitragsservice ohne Mitteilung das Lastschriftverfahren ein. Das bemerke ich erste einige Wochen später und richte daraufhin einen Dauerauftrag von meinem Konto ein. Für den Zeitraum ohne Lastschrifteinzug überweise ich den Betrag in einem.
Im Februar 2015 wende ich mich an den Geschäftsführer Herrn Dr. S.W.. REAKTION: Ich bekomme weiterhin jedes Quartal Schreiben vom Beitragsservice über angeblich nicht bezahlte Rundfunkgebühren
Auf der Webseite www.Beitragsservice-Deutschland.de berichte ich ab 2016 über diese Unsinnigkeit und kläre auch über die Hintergründe auf. Der Beitragsservice hat die Änderung 2013 vom Beitragszahler Einzelperson auf Haushalt nur halbherzig umgesetzt. Weil die Beitragsnummer weiterhin an einer Person statt nun an dem Haushalt gebunden ist, entsteht bei jedem Wechsel einer "beitragspflichtigen Person" ein Durcheinander.
Nun treten die ARD ZDF Rundfunkanstalten wie eine Behörde auf und nutzen das beschleunigte Mahnverfahren. Als normales Wirtschaftsunternehmen geht das nicht. Um hier ein Mahnverfahren anstoßen zu können, muss vor dem Amtsgericht die Zahlungsschuld glaubhaft dargelegt werden.