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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

schon mehrfach habe ich Sie telefonisch kontaktiert mit der Bitte um Ihre Endabrechnung per 28.02.2017.

Wir haben Ihre schriftliche Kündigungsbestätigung v. 08.02.2017 erhalten.

Zuletzt hat Ihr Mitarbeiter, Herr M. W., uns zugesagt, dass er danach schauen würde, dass die Endabrechnung sofort erstellt wird.

Inzwischen haben wir den 05.05.2017 und wir haben immer noch keine Endabrechnung erhalten.

Wir benötigen diese dringest auch für das Finanzamt.

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