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Antwort zu folgender Beschwerde

Nach zwei Wochen einer Schadensmeldung erfolgt die Auskunft durch die Versicherung, es sei kein Gerät vorhanden.

Die Kosten der Versicherung und des Handyvertrages laufen weiter. Nach unzähligen telefonischen Beschwerden und einer offiziellen Beschwerde ist die V. nicht im Stande das Handy zu liefern.

Der Weg einer Rechtssprechung ist unumgänglich.

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