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Antwort zu folgender Beschwerde

Wie bei anderen zuerst unbekannten und vorher noch nicht negativ bewerteten Stromversorgern fängt jetzt auch diese Firma an, negativ auf sich aufmerksam zu machen, wobei ich sie anfänglich ganz in Ordnung fand.

Ich bin wohl jetzt anscheinend der Erste hier bei ReclaBox, der sich hier über einen unberechtigten Preiserhöhungsversuch dieser Firma beschwert. Ich denke, dass ich wohl nicht der einzige bleiben werde ;-) Schade, dass solche kleinen Klitschen immer wieder durch unseriöses Verhalten auffallen und uns Endverbraucher wieder zu den großen Firmen treiben. Ich werde den Kleinen wohl demnächst keine Chance mehr geben, auch wenn sie preiswerter sein sollten.

Und man kann mir glauben: Ich habe in den letzten Jahren vor dem Wechsel zu anderen Stromanbietern mich vorher immer in diversen Foren schlau gemacht, ob es schon Ärger mit denen gab. Bisher immer Fehlanzeige; das Theater fing immer während meiner Vertragslaufzeiten an, wo man dann auch von anderen Geschädigten gelesen hat. Zuletzt war es bei mir die berühmt berüchtigte Fuxx-Die Sparenergie GmbH, die mir Ärger beschert hat ;-)

Deswegen schreibe ich hier diese Beschwerde über goldgas GmbH, um andere zu warnen, eventuell auch vor einem Wechsel zu diesem Anbieter.

Hier kurz gefasst die Fakten meines Falls:

- Wechsel vom Vorversorger zur goldgas GmbH

- schriftliche Vertragsbestätigung von goldgas GmbH am 11.11.2016

- Lieferbeginn: 01.01.2017

- Mindestlaufzeit: 12 Monate

- Preise und Boni sind schriftlich bestätigt

- Preisgarantie 12 Monate (bis 31.12.2017)

- Preisanpassung lt. AGB nur bei Veränderung von gesetzlichen Umlagen und Steuern möglich

- heute Eingang Preiserhöhung zum 01.07.2017 wegen Umlagenänderung 2016/2017

Die Preiserhöhung ist natürlich nicht berechtigt, dem habe ich auch widersprochen, selbstverständlich beleghaft per Einschreiben mit Rückschein und zusätzlich als PDF-Datei per Email. Sonderkündigen will ich natürlich nicht und verlange von denen die Erfüllung des Vertrages bis zum bitteren Ende. Wir Endverbraucher müssen das ja schließlich ja auch und können nicht einfach mit fadenscheinigen Vorwänden aus Verträgen raus, weil wir uns anderweitig Vorteile erschleichen wollen.

Hier der Text meines heutigen Schreibens an goldgas, eventuell für andere Geschädigte zur Nachahmung empfohlen. Ich lasse jedenfalls nicht alles mit mir machen. Mal schauen, wie es weiter geht. Ich werde berichten.

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EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN

goldgas GmbH

Kundenservice

Ginnheimer Straße 4

65760 Eschborn

Vertragskontonummer ……………., Bestellnummer ……………………………

Ihr Schreiben vom 15. Mai 2017, hier eingegangen am 18. Mai 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre angekündigte Preisanpassung zum 01. Juli 2017 werde ich nicht akzeptieren.

Die Strompreisumlagen für 2017 wurden am 15. Oktober 2016 veröffentlicht. Diese sind Ihnen seitdem bekannt und somit auch Bestandteil unseres am 11. November 2016 mit Belegnummer ……… von Ihnen bestätigten gemeinsam abgeschlossenen Stromliefervertrages mit Beginn zum 01. Januar 2017. Seit dem Lieferbeginn haben sich diese Umlagen auch nicht mehr verändert und sind bis heute immer noch gültig. Somit sind Sie auch verpflichtet, Ihren Vertrag mit der vereinbarten Mindeslaufzeit von 12 Monaten ab Lieferbeginn, also bis wenigstens zum 31. Dezember 2017, zu den vereinbarten Konditionen gemäß Preisgarantie zu erfüllen. Ich verweise hier auch noch mal ausdrücklich auf Punkt 6.2 Ihrer allgemeinen Stromlieferbedingungen, die eine Anpassung nur dann vorsieht, wenn sich die gesetzlichen Strompreisumlagen und Steuern während der Vertragslaufzeit ändern, was hier bekanntermaßen nicht stattfindet. Ihre Preisanpassung ist somit unberechtigt und nicht forderbar.

Einer eventuellen Sonderkündigung aus „wichtigem Grund“ zum Preisanpassungstermin Ihrerseits widerspreche ich hiermit schon mal rein vorsorglich und werde, falls Sie diesen Weg dennoch bestreiten wollen, die ordnungsgemäße Vertragserfüllung notfalls auf rechtlichem Wege gegen Sie einfordern bzw. Schadensersatz bei Zuwiderhandlung, zu dem auch der vereinbarte Bonus nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gehört, einklagen. Außerdem möchte ich Sie vorab darauf aufmerksam machen, dass ich einer Abrechnung von Ihnen, die andere als die vertraglich festgelegten Preise enthält, widersprechen und nur den am 11. November 2016 mit Ihnen vereinbarten Anteil inklusive Bonusverrechnung zahlen werde.

Dieses Schreiben erhalten Sie zur Kenntnisnahme vorab als PDF-Datei an Ihre Emailadresse „kundenkontaktlw.goldgas.de“.

Mit freundlichem Gruß

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