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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 15.11.2016 habe ich mit goldgas einen Stromliefervertrag mit Preisgarantie abgeschlossen, Lieferbeginn 01.01.2017. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war die Höhe der EEG-Umlage für 2017 bekannt (seit 14.10.2016). Ich konnte also davon ausgehen, dass der Arbeitspreis für 2017 die gültige EEG-Umlage beinhaltet.

Nach 4monatiger Belieferung kündigt goldgas nun zum 01.07.2017 eine Preiserhöhung an und gibt als Grund dafür u. a. die Erhöhung der EEG-Umlage zum 01.01.2017 an.

Ich kann dieses Vorgehen nur als vorsätzliche Täuschung betrachten.

Ich möchte aber auch erwähnen, dass ich - abgesehen von diesem Vorfall - mit goldgas bisher zufrieden war.

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