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Antwort zu folgender Beschwerde

Die Fam. Kasse Wiesbaden zahlt trotz Widerspruch und Bescheid, dass dieser gerechtfertigt ist, das Kindergeld für volljährigen, behinderten Sohn nicht aus. Und das obwohl das Finanzamt bereits Kindergeld bei der Lohnsteuer berücksichtigt, da es uns definitiv mit anerkanntem GdB zusteht.

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