Ist es wirklich zuviel verlangt, meine Anfrage-Mail aus Mai 2017 zu beantworten, ob denn die von mir zugesendeten Unterlagen (Sterbeurkunde, Betreuungsvereinbarung) ausreichen, damit an das Gericht Bescheid gegeben werden kann, dass wir nach dem Tod unseres Papas als Gemeinschafts-Erben die Klageangelegenheit weiter bearbeitet haben möchten?
Ich glaube noch nicht einmal, dass irgend ein Schreiben an das Gericht ging, dass wir uns einig sind und nichts ausgesetzt werden soll aufgrund des Todes unseres Vaters. Das letzte, was seitens der Kanzlei/des RA gemacht wurde: ein Satz an das Gericht, dass aufgrund des Todes des Klägers die Sache ausgesetzt werden soll, bis sich die Erben einig sind.
Dass wir zeitnah Bescheid gaben, dass wir die Klage aufrecht erhalten möchten, alle Unterlagen sendeten usw., das interessierte dann nicht mehr. Soll sich alles von selbst nun erledigen?
Fragt man tel. alle paar Wochen mal in der Kanzlei nach, gibt es den Auskunftssatz: Die Angelegenheit liegt zur Bearbeitung bei Herrn RA.
Gebühren und Gerichtskosten habe ich alle sofort beglichen, Unterlagen sofort zugesendet, von unserer Seite ist doch alles getan, oder? Aber das bekomme ich einfach nicht beantwortet.
Wird darauf gewartet, dass auch der nächste von uns stirbt? Oder die beklagte Firma Insolvenz anmeldet, dass man die Forderung auch ja nicht mehr eintreiben kann, sollte es jemals in den kommenden Jahren irgendwann zu einem Urteil kommen?