Am 28. Juli 2017 stellte ich eine kleine Sammlung mit FSK-18 Videokassetten zum Verkauf auf der eBay-Plattform ein. Darunter befand sich auch ein Film, der längere Zeit auf dem Index stand. Aktuelle Medienberichte bestätigen allerdings, dass der Film in voller Länge vom Index entfernt wurde.
Mein Angebot wurde später durch eBay entfernt mit der Begründung, dass ich durch das Einstellen eines auf dem Index befindlichen Artikels gegen eBay-Grundsätze verstoßen habe.
Irritiert teilte ich eBay per Mail mit, dass der besagte Artikel nicht mehr auf dem Index sei und bat um Mitteilung. Tatsächlich erhielt ich eine Mail, in der mir mitgeteilt wurde, dass seitens eBay ein Fehler begangen wurde für den man sich entschuldige und ich das Angebot selbstverständlich wieder einstellen könne.
Gesagt, getan. Einen Tag später also stellte ich das Angebot mit dem vermeintlichen Index-Film erneut ein. Und was geschieht? Kurze Zeit später wird das Angebot erneut entfernt und ich erhalte den Hinweis, dass mein Konto nun für einen Tag gesperrt wird, da ich gegen eBay-Grundsätze verstoßen habe.
Am selben Abend habe ich dann den Kundenservice telefonisch kontaktiert, die Sachlage erläutert und um Weitergabe meiner Beschwerde gebeten. Der Sachbearbeiter am Telefon meinte, dass die entsprechende Prüfungsabteilung die Info über die Indizierungsaufhebung wohl noch nicht erhalten habe und die Sperre natürlich aufgehoben werde und auch keine weiteren Sanktionen erfolgen würden (schließlich hatte mir eBay selbst mitgeteilt, dass ich das Angebot wieder einstellen kann!)
Am 30. Juli 2017 erhielt ich dann eine Nachricht des eBay-Kundenservice, dass mein Konto nach Prüfung wieder freigeschaltet wurde und ich doch künftig bitte darauf achten solle, die Grundsätze einzuhalten.
Starker Tobak, schließlich hatte eBay den Fehler zuvor eingeräumt und mir mitgeteilt, dass das Angebot in Ordnung sei. Nun also doch nicht. Ich teilte per Mai erneut mit, dass Medienberichten zufolge keine Indizierung mehr vorliegt. Als Antwort darauf erhielt ich eine Mail, dass der Artikel indiziert sei!
Absolut verwundert über die chaotischen Verhältnisse bei eBay gab ich diesen ach so bösen Artikel als Suchbegriff bei eBay ein und fand auch sehr schnell zwei Anbieter mit Standort Deutschland, die den Film ebenfalls ungeschnitten anbieten. Klar, spricht jetzt auch nichts mehr dagegen. Nur eBay müsste es langsam mal einsehen.
Ich teilte dem Kundenservice erneut mit, dass es wohl Anbieter gibt, die den Artikel einstellen dürfen (was auch in Ordnung ist), man mir dies allerdings nicht gestattet. Ich bekam eine sehr abfällige Mail von einem "Kundenservice-Mitarbeiter", in dem in der Kürze mitgeteilt wurde, dass Entscheidungen von eBay nicht immer nachvollziehbar seien und man die Entscheidung nicht revidieren werde, was man mir angeblich auch schon mehrfach mitgeteilt habe. Auch sehr interessant, da die Entscheidung zwischenzeitlich sehr wohl revidiert wurde. Auf weitere Anfragen zu diesem Fall werde man im Übrigen nicht mehr eingehen.
Eine absolute Frechheit! Bei eBay weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut, aber mir als Kunde kommt man blöde daher. Für schlechte Schulungen und mangelnde Kommunikation innerhalb der eBay-Bereiche kann ich nichts. Beim Einziehen der Gebühren verhält sich eBay übrigens sehr geradlinig. Scheinbar gehöre ich zu den Verkäufern, auf die eBay keinen Wert legt.