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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich erlitt durch einen Sturmschaden eine Beschädigung an meinem, bis dahin völlig ausreichend gegen Wasser geschützten, Garagendach.

Die LVM meinte aber das ich als Versicherungsnehmer meiner Wartungspflicht bzw. Erneuerungspflicht nicht nachgekommen bin und verweigerte mir die Instandsetzungskosten. Die LVM schickte einen Sachverständigen der mit dem mir bereits beschriebenen Begründungen den Schadensfall bewertete.

Keine Entschädigung für die Beschädigung! Wozu dann eine LVM Gebäudeversicherung?

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