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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe mit Eingang 09.10.2017 von der AXA ein Schreiben zur Tarifanpassung für die Rund ums Haus Versicherung erhalten. Also Tariferhöhung.

Nach telefonischer Rücksprache mit der AXA Vertretung Hübschmann in Gera zur Tariferhöhung, die leider zu keinen Erfolg geführt hat, habe ich mit Schreiben 27.10.2017 den Versicherungvertrag gekündigt. Nach telefonische Rücksprache mit AXA Vertretung Gera habe ich am 27.10.2017 das Kündigugsschreiben vorab per Fax an die AXA Vertretung Gera geschickt. Das Schreiben habe ich dan am 27.10.2017 auch gleich in die Post gegeben.

Mit Schreiben vom 10.11.2017 und Eingang am 15.11.2017 teilt mir die AXA Köln mit, dass die Frist zur Kündigung leider verstrichen war. Der Vertrag also noch ein Jahr weiterläuft.

Im Schreiben mit Eingang 09.10.2017 steht unter "Wirksamwerden der Änderung".

Nur bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund einer Tarifanpassung können Sie den von der Beitragserhöhung betroffenen Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

Und das hatte ich gemacht.

Nach telefonischer Rücksprache mit AXA Köln und AXA Vertretung Hübschmann in Gera wurde an Entscheidung nichts geändert.

Ich hatte in den ganzen Jahren der Vertragslaufzeit nicht einen Schaden bei der AXA gemeldet.

Ich werde mich jetzt selbstverständlich an einen Rechtsbeistand für Vertragsrecht wenden.

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