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Antwort zu folgender Beschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Datum vom 17.10.2017 bekamen wir eine Nachforderung von 764,25 Euro. In der Rechnung gaben Sie einen Verbrauch für den Zeitraum 09.08.2016 - 31.12.2016, also 145 Tage von 21.991 kWh an. Zugleich stellten Sie fest, dass der vergleichbare Verbrauch im Vorjahr bei nur 7.192 kWh lag. Da sich an der Verbrauchssituation nichts geändert hat, ist diese Rechnung offensichtlich fehlerhaft. Auf die Schreiben vom 12.11.2017, 30.11.2017 und 15.12.2017, sowie 11.01.2018 und 18.01.2018 gingen Sie nicht ein. Daher haben wir die Lastschrift für Dez. 2017 als anteilige Rückzahlung der feherlhaft abgebuchten 764,25 Euro zurückgegeben, mit prompter, heutiger Mahnung.
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