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Antwort zu folgender Beschwerde

Mein Freund und ich wollten vor einigen Wochen ein Bett bei Poco in Gelsenkirchen erwerben. Als es um die Abwicklung des Kaufvertrages ging, wurden wir von dem „netten“ Verkäufer darauf hingewiesen, dass eine Anzahlung auf das Bett sofort fällig wäre. Auf unsere Frage hin, wo wir diese Anzahlung zu leisten hätten, wurde uns von ihm gesagt, das wir diese an der Kasse leisten könnten, aber es wäre auch möglich diese bei ihm zu leisten.

Im guten Glauben haben wir die Anzahlung in Höhe von 50,00 € dem Verkäufer übergeben. Ein Ausdruck, von dem wir annahmen, dies sei die Quittung für die geleistete Anzahlung, wurde uns überreicht. Ich möchte an dieser Stelle bemerken, dass keinerlei Unterschrift von uns gefordert wurde...

Als wir einige Tage später bei Poco anriefen, da wir Fragen bezüglich der Abholung hatten, kam die böse Überraschung. Die Anzahlung war nirgends vermerkt worden. Der „nette“ Verkäufer leugnete diese je erhalten zu haben! Und so fing unsere unendliche Geschichte mit Poco an.

Nach einem Telefonat mit dem Geschäftsführer wurde uns klar, dass die Vorgehensweise bei der angeblichen Kaufvertragsabwicklung in vielen Punkten von der eigentlichen korrekten Vorgehensweise abwich. Die fehlende Unterschrift und keinerlei Hinweis, dass die Anzahlung NUR an der Kasse zu leisten ist und auch NUR mit entsprechenden Kassenbon gültig ist. Das alles war nirgends schriftlich vermerkt und wir wurden im Vorfeld auch nicht darauf hingewiesen.

Da standen wir, nun wir wussten, dass dies Anzahlung in Höhe von 50,00 € definitiv dem „netten Verkäufer“ zu treuen Händen übergeben worden war, dieser leugnet dies jedoch. Ein Klärungsbedarf seinerseit bestand nicht. Kunde ist König, kennt er nicht. Also lassen wir uns mit dem Geschäftsführer verbinden.

Der Geschäftsführer war sehr zuvorkommen und erweckte den Eindruck uns bei der Klärung helfen zu wollen. Dies war Freitag kurz vor Feierabend, daher wurde uns zugesichert, am Montag einen Rückruf bezüglich der Klärung zu erhalten.

Montag, Dienstag, nun war schon Mittwoch, ein Rückruf war noch nicht erfolgt. Ok, kann ja in der Hektik vergessen werden. Also haben wir erneut versucht bei Poco in Gelsenkirchen anzurufen. Vier Versuche, keiner geht ans Telefon. Dann versuchen wir es eben mit unterdrückter Nummer. Was für eine Überraschung, es geht sofort jemand ans Telefon. Das ist merkwürdig, oder?

Aber dieses Telefonat bringt leider nicht den erwünschten Erfolg, wir werden wieder vertröstet. Der Geschäftsführer wäre krank, der Marktleiter im Urlaub. Nach weiteren unzähligen Telefonaten haben wir zwei Wochen später endlich einen Termin zum persönlichen Gespräch mit einem Herrn, der angeblich der Marktleiter ist, und dem „netten Verkäufer“.

Der Herr Marktleiter, ich würde ihm dringend ein Seminar „Wie verhalte ich mich richtig im Kundengespräch“ empfehlen, war bereits am Anfang des Gespräches gegen uns. Wir hätten alles falsch gemacht. Es wäre doch selbstverständlich, dass ein Kunde, der Poco in Gelsenkirchen betritt, über alle Vorgehensweisen bezüglich der Kaufabwicklung Bescheid zu wissen hat. Also Info an alle zukünftigen Kunden: „Bitte, absolviert erst einmal ein BWL Studium und geht dann erst bei Poco in Gelsenkirchen einkaufen!“ Ich korrigiere mich, denn ich habe BWL studiert, belegt ein Pseudo-Studiengang, informiert euch, wo Herr Marktleiter es getan hat, damit ihr auch den gleichen Inhalt vermittelt bekommt, und bevor ich es vergesse, ein Pseudo-Psychologiestudium wäre auch nicht von Nachtteil.

Herr Marktleiter hat uns alles, was wir gesagt haben, sofort im Mund umgedreht. Auch der Geschäftsführer hätte keine Ahnung, vor allem nicht, was die Vertragsabwicklung anginge. Wir hätten sowieso Unrecht, stimmt, ich vergaß, wir haben uns ja vor dem Kauf auch nicht ausführlich über die Machenschaften bei Poco in Gelsenkirchen informiert. Eine Anzahlung wäre niemals erfolgt, das waren sich Herr Marktleiter, der bei der Vertragsabwicklung gar nicht zugegen war, und der „nette“ Verkäufer einig.

Der „nette“ Verkäufer hätte sich nicht zu Schulden kommen lassen, denn eine Aufklärung über die allgemeinen AGBs muss nicht erfolgen (ich weise hier noch einmal ausdrücklich daraufhin, dass dies in der Aufklärungspflicht des Kunden liegt). Und vor allem, da keine Unterschrift geleistet worden wäre, wäre ein Kaufvertrag erst gar nicht zustande gekommen.

Was mir bei dem Gespräch sehr zu denken gegeben hat und mich letztendlich zum Schreiben dieses Briefes veranlasst hat, war eine ganz bestimmte Äußerung des Herrn Marktleiters. Er hat sich vielleicht verraten, als er gesagt hat, unser vermeintlicher Kaufvertrag, ohne Unterschrift, wäre nicht der einzige dieser Art. Herr Marktleiter und der „nette“ Verkäufer hätten Tausende von diesen Verträgen.

Das stellt sich mir doch die berechtigte Frage, ob wir Opfer einer in diesem Markt gängigen Masche geworden sind. Abzocke bei der Anzahlung? Die Empfehlung des Marktleiters am Ende des Gespräches: Das Beste wäre, wenn wir das alles vergessen und unter den Tisch fallen lassen. Wie, bitte?

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