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Antwort zu folgender Beschwerde

Meine zwölf jährige Tochter hat vor einigen Wochen bei kino.to sich einen Film anschauen wollen. Durch einen einzigen Knopfdruck auf den kostenlosen Programm Adobe Flash Player, der angeblich gedownloadet werden muss, um sich den Film anschauen zu können, wurde sie geködert, und landete bei softwaresammler.de.

Nach einem einzigen O.K. Knopfdruck flatterte mir einige Tage später eine Rechnung von Content Services Ltd. ins Haus über 96,- Euro für einen Jahresabo für irgendwelche Software, die weder ich noch meine Tochter benötigen.

Ich habe unter Einhaltung der Frist per Einschreiben eigenhändig widerrufen. Die Firma ignoriert den Widerruf und schickt eine Mahnung. Daraufhin lasse ich mich von den Anwälten der deutsche-anwaltshotline.de, Rechtsbereich Internetabzocke, beraten. Content Services will jetzt auch noch den Ausweis meiner Tochter sehen, als Beweis, dass sie minderjährig ist. Ich soll laut Beratung nicht erneut antworten.

Die Firma Content Services füllt ganze Google Seiten mit Beschwerden über Internetabzocke. Es gibt sogar ein Gerichtsurteil (Urteil Landgericht Mannheim, 12.5.2009, Aktenzeichen 2 O 268/08).

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