Ich habe seit dem 1.3.2009 an zwei Verbrauchsstellen Verträge von FlexStrom laufen, deren Preise sich laut am 21.12.2009 versandten Mitteilung von FlexStrom um durchschnittlich 29 % erhöhen sollen.
Einzelne Preiskomponenten sollen gar um 50% steigen. Ein von FlexStrom eingeräumtes 14-tägiges Sonderkündigungsrecht verstrich aufgrund des geschickt getimten Schreibens zwischen den Weihnachtsfeiertagen.
Für Neukunden bietet FlexStrom über Verivox nach wie vor mehr oder weniger die alten, nicht erhöhten (2009) Preise an. Bei all diesen Vergleichen bleibt der Aktionsbonus unberücksichtigt. Würde ich diesen berücksichtigen, werden die Preissteigerungen noch irrsinniger.
Mehrfache telefonische Nachfragen und Verlangen, die für Neukunden angebotenen Preise zu erhalten, blieben ohne Erfolg.
Ich erwäge derzeit mit Hilfe eines Anwalts, den neuen Preisen gemäß §315 BGB zu widersprechen.