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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe mir vor ca. einer Woche einen Schrank aus der Werbung ausgesucht, doch leider war dieser (obwohl er erst seit einem Tag in der Werbung war) nicht mehr vorrätig!

Als wir dann nach langer Suche endlich einen Verkäufer gefunden hatten, sagte er: "Nicht meine Abteilung" und lief davon, ohne uns auch nur zu sagen, wo wir eine/n Verkäufer/in finden, der/die für diese Abteilung zuständig ist.

Nach weiterem Suchen und weiteren endlos vergehenden Minuten hatten wir endlich eine Mitarbeiterin gefunden, die uns dann mitteilte, das dieser Schrank, der in der Werbung ist, nicht da, aber bereits bestellt sei und bis in zwei Wochen, also in der Kalenderwoche 3, wieder im Lager wäre, und somit war sie auch schon wieder verschwunden.

Dann hatten wir uns weiter umgesehen, allerdings nichts in dieser Preisklasse gefunden und uns dann dazu entschlossen, diesen Schrank, der ohnehin schon bestellt wurde vom Möbelhaus, zu bezahlen, damit, wenn er da ist, wir uns nicht den gleichen Spruch: "Nicht auf Lager und nicht meine Abteilung" noch einmal anhören müssten.

Dann machten wir uns mal wieder auf die Suche nach einer Verkäuferin, die sich alle an der Kasse zum Tratschen getroffen hatten.

Nachdem wir dann zum 3. Mal durch den ganzen Laden gelaufen waren und fündig wurden, baten wir die Verkäuferin, Fr. G., für uns in anderen Filialen zu fragen, ob der Schrank noch irgendwo in der Nähe vorrätig ist damit wir ihn da holen können, doch auch dies war nicht der Fall.

Dann hat uns Fr. G. einen Kaufvertrag ausgedruckt und wir haben den Schrank sofort und komplett bar bezahlt, um diesem Ärger mit Suchen usw. aus dem Weg zu gehen.

Als wir dann völlig genervt zu Hause waren, bemerkten wir, das der von uns ausgesuchte Schrank zu breit ist und nicht in unser Schlafzimmer passt. Somit wollte ich den Schrankkauf stornieren, um mir einen anderen passenden Schrank auszusuchen.

Als ich dann bei Möbel As anrief, wurde mir gesagt, dass es nicht möglich sei, den Kaufvertrag zu stornieren, außer ich würde auf 25% des Kaufbetrages verzichten, so wie es auf dem Kaufvertrag unten stehe:

"Bitte beachten sie, dass wir bei Rücktritt vom Kaufvertrag 25% der Kaufpreissumme als Schadenersatz verlangen müssen. DEM KUNDEN BLEIBT ES UNBENOMMEN NACHZUWEISEN, DASS IM KONKRETEN FALL KEIN SCHADEN ENTSTANDEN IST ODER NUR EIN GERINGERER."

Als ich dann bereits sehr wütend gewesen war und mit dem Filialleiter gesprochen hatte und ihn darauf hingewiesen hatte, dass er keinen Schaden davon tragen würde, weil der Schrank aufgrund dessen, das er in der Werbung, aber nicht mehr im Lager vorrätig sei, von Haus aus bestellt wurde, meinte er, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun habe, denn schließlich möchte die Verkäuferin nicht auf ihre Provision verzichten, und das wäre der Schaden, der entstehen würde, wenn ich meinen Auftrag stornieren ließe, und deshalb wird er das nicht tun. Was er mir anbieten könne, sei, dass er mir einen Gutschein über diesen Betrag ausstelle.

Als ich ihn dann darauf aufmerksam gemacht hatte, dass ich aufgrund der Unfreundlichkeit nichts mehr bei ihnen kaufen wolle und mir somit dieser Warengutschein nichts bringe und ich ohne Anwalt auch nicht beweisen könne, dass der Schaden geringer als 25% oder gar keiner sei, meinte Herr B., dass es mein Problem sei und er mir mein Geld nicht mehr zurück geben werde.

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