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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 26.11.11 buchte die Fa. Green Homes Benelux BV aus 5237 HZ 's-Hertogenbosch, Zilverpark 129, Niederlande, für seine Monteure meine Ferienwohnung für den Zeitraum vom 26.11. bis 15.12.2011.

In diesem Zeitraum erfolgten teilweise tageweise fünf Einzelbuchungen. Entsprechende Buchungsunterlagen (Buchungsbestätigung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Rechnung) wurden dem Unternehmer jeweils am Buchungstag per Mail zugesandt. Entsprechende Lesebestätigungen erfolgten durch den Unternehmer.

Herr dxxx Bxxx sagte per Mail am 13.12.2011 zu, nach Erhalt der letzten Rechnung noch am selben Tag alle offenen Rechnungen bezüglich der einzelnen Buchungszeiträume zu begleichen. Weil kein Zahlungseingang erfolgte, rief ich am 22.12.2011, 17:30 Uhr, auf seinem Handy an.

Da ich ihn nicht erreichte, bat ich auf seiner Mailbox um seinen Rückruf und teilte mit, dass es um die noch immer offenen Rechnungen geht. Ein Rückruf erfolgte nicht! Somit erhielt er mit Datum 23.12.2011 von mir ein Einschreiben per Rückschein, in dem er unter letztmaliger Fristsetzung aufgefordert wurde, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Heute, am 12.01.2012 habe ich den Rückschein des Einschreibens zurückerhalten, aus dem ersichtlich ist, dass die Firma Green Homes Benelux BV dieses am 29.12.2011 erhalten hat. Bis dato ist immer noch keine Mietzahlung erfolgt!

Aus dem vorstehenden Tatbestand kann ich nur ein vorsätzliches Handeln erkennen, mit dem Ziel, die Mietzahlungen nicht leisten zu wollen.

Neben dem überfälligen Mietzins ist noch zu erwähnen, dass die Monteure dieser Firma nicht unerhebliche Schäden hinterlassen haben, die noch gesondert abgerechnet werden müssen.

Ich fordere die Firma Green Homes Benelux BV auf, mir den offenen Betrag in Höhe von 1.376,70 € nunmehr umgehend auf, auf eines meiner ihm bekannten Konten zu überweisen.

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