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Antwort zu folgender Beschwerde

Lt. dem Scheckgesetz kann man innerhalb acht Tage einen Scheck einreichen, das ist ja auch ok. Sie machen aus den acht Tagen gleich zehn Banktagen und ich bekomme meinen Scheck erst danach zur Verfügung gestellt, super.

Ich habe den VSCheck am 17.3. eingereicht, Buchungs- und Wertstellungsdatum ist der 18.3., also machen sie daraus den 31.3. Ich finde, die Frist ist zu lange. Die Frist, wo ich den Scheck einreichen muss, beginnt am Tag der Ausstellung, binnen der Frist kann doch auch der Scheck nur zurückgefordert werden.

Sie machen ihre eigenen Regeln, umsonst ist ja auch nicht die DB eine der reichsten Banken. Da hat man Guthaben auf dem Konto und kommt nicht ran. Ihr Angestellter konnte es mir ja nicht mal schriftlich zeigen, wo die Frist eingehalten werden muss.

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