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Antwort zu folgender Beschwerde

Da ich mich selbständig machen wollte, lud ich einen unabhängigen Berater der Fa. Inpunkto GmbH ein, um mir die privaten Krankenversicherungen zu vergleichen. Dies geschah und mir wurde zur AXA geraten.

Laut Ausage von INPUNKTO muss nun ein Antrag bei der AXA gestellt werden, um festzustellen, ob die Versichrung einen überhaupt nimmt. Dieser Antag wurde seitens der AXA positiv entschieden und ich hatte wenig später den fertigen, rechtmäßigen Vertrag im Briefkasten.

Erstens wollte ich noch keinen Vertrag, sondern nur wissen, ob die AXA mich nimmt. Zweitens dürfte die AXA mich laut Aussage von INPUNKTO nicht versicherern, solange noch keine Gewerbeanmeldung vorliegt.

Nach einem Anruf bei INPUNKTO wurde mir gesagt, ich solle den Vertrag einfach binnen zwei Wochen widerufen und damit ist es erledigt.

Dies tat ich und der Widerruf wurde von der AXA zwar bestätigt, nur ist er für die nicht rechtskräftig, da sie erst noch eine Bestätigung meiner gesetzlichen Versicherung benötigen, welche bestätigt, dass ich nach dem 01.09.2010 gesetzlich oder anderweitig versichert bin. Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, bin ich rechtskräftig ab dem 01.09.2010 bei der AXA privat versichert.

Auf meherer Emails hin bekam ich von der AXA keine Antwort. Der Nachweis über den 01.09.2010 kann meinerseits ja nicht erbracht werden... Dies ist unmöglich, da es ja nur für zurückliegende Zeiträume Nachweise geben kann.

Wer hat mich nun hier hinters Licht geführt? INPUNKTO hat schlecht beraten und die AXA meldet sich wohl erst wieder, wenn ich nicht zahle.

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