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Antwort zu folgender Beschwerde

Mein Vater hat für mich Mitte Dezember 2009 Kindergeld beantragt, da ich mein Abitur auf einem Erwachsenen-Kolleg nachhole.

Mittlerweile haben wir schon den 30. April 2010, und es ist immer noch keine Kindergeld eingegangen.

Auf Anfrage am 29. April 2010 vor Ort hat man mir mitgeteilt, dass noch eine Überprüfung einer Unterhaltspflicht besteht, die der Staat geben muss.

Diese Überprüfung ist schon mal sehr komisch, da ja im Antrag vermerkt ist, dass mein Vater und auch meine Mutter nicht berufstätig bzw. arbeitsunfähig sind. Das sagt ja schon aus, dass von ihnen kein Unterhalt gezahlt werden kann.

Ich bin so was von enttäuscht und erschüttert vom Deutschen Rechtsstaat, dass diese Menschen darauf bestehen, nach jedem Brief, den sie erhalten - weil angeblich noch was fehlt, obwohl alles eingegangen ist - sich jedes mal sechs bis acht Wochen Zeit lassen, bis es etwas neues zu hören gibt.

So was kann nicht sein, unser einer soll innerhalb drei Tagen antworten, und die lassen sich Zeit!

Und wenn man dann noch hin geht und vor der Tür um 9:00 Uhr morgens - eine Stunde, nach dem sie geöffnet haben - Mitarbeiter stehen sieht, die genüsslich Zigaretten rauchen, Kaffee trinken und plaudern, ist es anscheinend keine Frage, warum sie es nicht schaffen, schneller Anträge zu bearbeiten.

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