Im Oktober 2005 habe ich bei einem Versicherungsagenten der SIGNAL IDUNA eine Zusatzversicherung für Zahnersatz abgeschlossen.
Dies war laut Aussage des Agenten aber nur in Verbindung mit einer Krankheitskosten-Versicherung möglich, Tarif GE. Bei meiner Nachfrage wurde mir erklärt, dass die Versicherung Zuzahlungen bei Lesehilfen und ein Kurtagegeld beinhaltet. Mit dieser Aussage gab ich mich damals auch zufrieden.
Für diese Kombiversicherung zahle ich im Monat € 18,64.
So jetzt war ich im Juli diesen Jahres aufgrund Alkoholmißbrauchs zur Entgiftung im Krankenhaus.
Nach Rücksprache mit der Rentenversicherung und den Ärzten wurde mir eine REHA in einer Klinik empfohlen und bewilligt.
Während meines Aufenthalts erinnerte ich mich an die Krankheitskostenversicherung und habe in Hamburg beim Service-Center der IDUNA angerufen. Die Mitarbeiterin erklärte mir, ich bekäme pro Tag € 8,75, aber höchstens für 28 Tage erstattet, wenn die Rehabilitationmaßnahme von der Rentenversicherung genehmigt sei. Na gut, ein kleines Finanzpflaster für den Eigenanteil, dachte ich.
Ich habe nach der REHA eine Aufenthaltsbescheinigung an die IDUNA geschickt. Tage später liegt ein Brief der IDUNA im Briefkasten. Für mich war eigentlich klar, der Bewilligungsbescheid. Aber Pustekuchen. "Wir danken Ihnen für Ihre Aufenthaltsbescheiningung, aber uns sind leider die Hände gebunden. Für Rehamaßnahmen durch Suchterkrankungen können wir leider nicht aufkommen (siehe § 5 Einschränkung der Leistungspflicht Teil I MB/KK Absatz B)."
Es ging um € 245,00 aber ich hatte mir das Kleingedruckte nicht durchgelesen, besonders nicht oben genannten Absatz. Rentenversicherungen, Krankenkassen und Versicherungen (z. B. Victoria) erkennen diese Krankheit an.
Aber bei der IDUNA ist man laut solcher Klauseln ausgeschlossen.