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Antwort zu folgender Beschwerde

Obwohl dem Finanzamt München, Abt. Körperschaften, Beweismaterial über den Fall von KanAM München vorgelegt wurde, können Anhaltspunkte für offensichtliche Fehler, die der Korrektur bedürfen, nicht nachvollzogen werden.

Besteuerungsgrundlagen aus dem Feststellungsverfahren sollen an das Finanzamt BB weitergeleitet worden sein. Die Feststellungsbescheide 2003-2006 wurden jedoch in meinen Bescheiden 2003-2006 nicht aufgeführt.

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