Vom 01.02.2009 bis 31.01.2010 war ich Kunde der Flexstrom AG, Tarif 3600 young family. Am 01.02.2010 begann der Nachfolgevertrag mit unserem lokalen Versorger.
Als mir 2009 klar wurde, dass der Paketverbrauch nicht ausreichen würde und der Mehrverbrauch deutlich teurer werden würde, habe ich ausdrücklich erst zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt. Dabei habe ich auch auf die erwartete Bonuszahlung hingewiesen. Die Kündigung wurde von Flexstrom bestätigt. Zu der erwarteten Bonuszahlung wurde keine Stellung bezogen.
Laut der AGB steht diese jedem Neukunden zu, dessen Vertrag ein Jahr lang besteht: Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Meine 2-malige Aufforderung zur Zahlung des Bonus wurde mit einem leeren Hinweis auf die AGB abgelehnt. In dieser ist aber m. E. genau die Verpflichtung zur Zahlung nach Ablauf eines Vertragsjahres verankert.
Ein Blick ins Internet öffnet mir nun die Augen. Bei der Flexstrom AG scheint es Geschäftspolitik zu sein, Kunden über die tatsächlichen Kosten zu täuschen und deren berechtigte Forderungen auszutricksen.