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Antwort zu folgender Beschwerde

Diesen Nachicht erhielt ich per E-Mail. Ich weiß nicht einmal, wie man Musik herunterlädt...

In obiger Angelegenheit zeigen wir, die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma V. GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der § § 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben Sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i. V. mit § § 15, 17, 19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei Ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155

Illegal heruntergeladene musikalische Stücke (mp3): 13, illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3) : 21

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten führt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei Ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir Ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten außergerichtlich zu lösen.

Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de. Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@ra-giese.info

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte Ihr Aktenzeichen an!

Sollten Sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben (oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt G.

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