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Antwort zu folgender Beschwerde

Obwohl mein Vertrag mit Flexstrom 2009 über 12 Monate lief, erhielt ich eine Mahnung zur Zahlung einer Abschlussrechnung, in der mein Jahresbonus nicht berücksichtigt wurde.

Den Einzug des Rechnungsbetrages durch Flexstrom hatte ich zurückgehen lassen, nachdem ich schriftlich die Rückbuchung angekündigt hatte, wenn nicht innerhalb einer gestellten Frist der Bonuns erstattet werden würde.

Ich hatte bereits an Flexstrom geschrieben, dass diese Forderung unlauter und vertragswidrig ist. Sollte Flexstrom diesen Fall nicht innerhalb dieses Monats (11.2010) klären, stelle ich Strafantrag beim zuständigen Gericht.

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