Nach dem Ich eine falsche Schlussrechnung der Firma FlexStrom erhalten hatte, habe ich folgende E-Mail geschrieben:
Vertragsnummer: 900001140022
Schlussrechnungsnummer: 755568
Vertrag: 01.09.2009 bis 31.08.2010
Tarif: FlexStrom 1200er Single Sommeraktion 2009 zum Preis von 224,28 €
Verbrauch: 1314 kWh
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Vertragsbeginn zum 01.09.2009 und die fristgemäße Kündigung die zum 31.08.2010 wirksam wurde, sind von FlexStrom bestätigt worden. Die Schlussrechnung wurde am 29.10.2010 erstellt. Restforderung von FlexStrom 99,79 €.
ich entziehe Ihnen mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung von meinem Konto. Ich weise Sie darauf hin, dass ich im Falle einer Abbuchung eine Rücklastschrift veranlassen werde, die für Sie mit Kosten verbunden sein könnte.
Weiterhin widerspreche ich die erstellte Rechnung vom 29.10.2010 und bitte um deren Korrektur, aufgrund der fehlenden Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Bonus (80,00 €) und des nicht vereinbarten Tarifwechsels in der erstellten Schlussrechnung.
Grund der Reklamation sind die AGB:
7.2. Die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses ist Grundlage für diesen Vertrag.
Grundlage des Vertrags zwischen mir und der FlexStrom AG war die zum Abschluss gültige Preisliste gemäß AGB 7.2. Hierbei handelt es sich um ein Vorauskasse-Produkt inklusiv aller Kosten zum Festpreis von 224,28 € für zwölf Monate. Aus diesem Grund habe ich weder ein Tarifwechsel veranlasst noch einem zugestimmt.
7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Meine Kündigung war juristisch gesehen zum 31.08.2010 rechtsgültig (wirksam) und somit ist auch die Bedingung für die Gewährung des Bonus von 80,00 € gemäß AGB 7.3. erfüllt.
Im letzten Schritt bitte ich Sie, die üblichen Verschleppungstaktiken, die besonders gut auf folgenden Seiten u. a. dargestellt werden, weg zulassen:
www.vzhh.de/energie/30195/FlexStrom -verbiegt-kundenrecht.aspx
www.strom-magazin.de/s/FlexStrom /
Sollten Sie die Korrektur innerhalb der nächsten 14 Tage nicht durchführen, werde ich rechtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen. . .
Daraufhin habe ich am 18.11.2010 typische Antwort von FlexStrom erhalten:
Sehr geehrter Herr Muth,
wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 07.11.2010.
Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Nach unseren Unterlagen wurde Ihre
Schlussrechnung korrekt erstellt.
Damit wir Ihre Forderung mit der gebotenen Sorgfalt für Sie prüfen können,
übersenden Sie uns bitte die genauen Vertragsdetails, aus denen Sie Ihren
Anspruch herleiten. Nach Eingang werden wir diese schnellstmöglich prüfen
und dann gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur für Sie veranlassen.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
In meiner ersten E-Mail habe ich alle hier geforderten Vertragsdetails, deutlich geschildert. Und trotzdem wird hier nochmal nach diesen gefragt, worauf sich schließen läßt, dass es sich hier um eine typische Antwort (Verzögerungstaktik) von FlexStrom handelt.
Heute, am 18.10.2010, habe ich die erste Mahnung, mit dem Inhalt "Damit wir Sie auf FlexStrom umstellen können, ist es notwendig, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen", erhalten. Demnach werde ich zurück zu FlexStrom umgestellt, wenn ich die Zahlung begleiche. Somit widerspreche ich ausdrücklich gegen die erste Mahnung sowie die Umstellung meiner Energieversorgung zurück zu FlexStrom .
Nach meiner Recherche habe ich festgestellt, dass die AGB während meiner Vertragslaufzeit, mehrmals geändert wurden, ohne dass ich darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.
Ich weise daraufhin, dass ich auch diese Sachverhalte meinem Anwalt übergeben werde, falls Sie meinen gestellten Forderungen, während der gesetzten Frist, aus meiner ersten E-Mail, nicht nachkommen.