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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe über den Internetshop der genannten Firma eine Bestellung für ein Notebook-Ladegerät (für Dell) getätigt. Der Warenwert betrug 23,70 Euro, als Zahlweise war Vorkasse per Überweisung vereinbart.

Von Bekannten wurde mir vom Kauf bei dieser Firma abgeraten, da es sich nicht um gebrauchte Originalgeräte, sondern um Billigfabrikate aus Asien handelt. Diese hätten nur eine geringe Lebensdauer, kein EC-Kennzeichen und es sei auch nicht sicher, daß der Gebrauch nicht zu Schäden am Notebook führt.

Kurz und gut, ich verzichtete auf die Abnahme des Gerätes, dem Händler ist daraus schließlich kein Schaden entstanden. Schließlich kann er das Gerät anderweitig verkaufen.

Der Händler übergab die Forderung an die Fa. Mediafinanz AG, diese drohte mit einem gerichtlichen Mahnbescheid. Durch das IKU wurde die Forderung inzwischen auf rund 88,00 Euro hochgetrieben. Das IKU hat die Forderung inzwischen an eine Rechtsanwältin Kickler aus Gelsenkirchen weitergereicht, Forderungshöhe inzwischen 122.05 Euro.

Es handelt sich hier weder um einen eBay-Kauf noch um die Bestellung, die der Händler eigens für mich tätigen mußte. Das Gerät gehört zu seinem Lagerbestand und wird bis zum heutigen Tag auch noch von der Firma angeboten.

Mit freundlichen Grüßen

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