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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich bin wahrscheinlich der Hundertausendste, dem FlexStrom den Aktionsbonus nach einem Jahr Strombezug nicht zahlen möchte.

Dies wird mit den AGB begründet, die erstens zweimal ohne Hinweis für die Kunden geändert worden sind, zweitens wird eine fristgerechte Kündigungserklärung im ersten Vertragsjahr (Mindestvertragsdauer ein Jahr) juristisch erst mit Wirkung zum Ablauf des Vertragsjahres, also nach Ablauf des Jahres wirksam. Es kommt nicht auf die Abgabe der Erklärung oder ihren Zugang bei FlexStrom an, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam werden soll.

Und drittens wurde mir eine Strompreiserhöhung nach drei Monaten auf einem undatierten Werbeblatt zum Stromkosten einsparen versteckt mitgeteilt. Die Erhöhung bezog sich auf das gesamte 2400er-Paket - ein Einsparen nutzt hier gar nichts.

Ich bin gespannt, wie FlexStrom sich verhält. Gibt es bereits Urteile oder Sammelklagen?

Keinesfalls werde ich auf den Aktionsbonus verzichten und die Preiserhöhung bezahlen.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
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