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Antwort zu folgender Beschwerde

Wie in diesem Forum und auch an anderen Stellen im Internet zu lesen ist, so bin auch ich auf die FlexStrom AG hereingefallen.

Nachdem ich Anfang 2009 über eine Vergleichsplattform auf die FlexStrom AG gekommen bin und mich von dem günstigen Angebot, welches durch den Aktionsbonus zustande kam, zu einem Wechsel habe hinreißen lassen, habe ich dieses Jahr die Quittung bekommen. Der Aktionsbonus, welcher 105 € betragen sollte und "mit der ertsen Jahresabrechnung verrechnet würde", wurde nicht gutgeschrieben.

Der Vertrag hatte eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten und da ich nach einem Jahr nicht weiter bei der FlexStrom AG bleiben wollte, wurde der Vertrag fristgerecht zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt. Nach einiger Zeit kam dann auch die Schlussrechnung, aber der Aktionsbonus wurde nicht verrechnet.

Nach ewigem Schriftwechsel habe ich mich entschlossen, die Lastschrift zu widerrufen und nur die Kosten für den Mehrverbrauch zu überweisen. D. h. die 105 € Aktionsbonus habe ich "einbehalten". FlexStrom forderte Einsicht in die Unterlagen, aus denen ein Anspruch hervorgeht, aber auch nach dessen Prüfung kam die FlexStrom AG zu dem Ergebnis, dass mir der Aktionsbonus nicht zusteht.

Für mich stellt sich der Sachverhalt wir folgt dar:

Irreführende Werbung, um auf den Stromvergleichsplattformen unter den ersten Anbietern zu sein und so Kunden mit den niedrigen Preisen zu locken. Wenn man behauptet "der Aktionsbonus werde mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet", dieses aber gleichzeitig in seinen AGB`s ausschließt, handelt es sich nach meinem Verständnis zudem um Betrug.

Ich bitte jeden Interessierten, der ähnliche Probleme hat, mit mir in Kontakt zu treten, da ich eine Sammelklage gegen die FlexStrom AG vorbereite, um diesen Machenschaften ein Ende zu setzen. Es sind genug Menschen auf die FlexStrom AG hereingefallen!

Ich kann nur warnen, mit FlexStrom Verträge abzuschließen.

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