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Antwort zu folgender Beschwerde

Hallo alle Leser und Gleichgesinnte, hallo Flex Strom, anbei den kompletten Schriftverkehr, welcher bis zum heutigen Tage nichts gebracht hat. Auch Verivox als Vermittler fühlt sich nicht verantwortlich.

Von: 520077943738-0001@T-Online.de

An: service@verivox.com

Betreff: Widerspruch - Schlussrechnung für 2009 Nr. 843523 vom 5.1.2011 Vertrags.Nr.: 900000952207 Behrendt-Fengler, Bettina (fwd) Datum: 08. Jan 2011 19:53

Sehr geehrter Herr Breidbach,

da ich von Ihrem Unternehmen nunmehr seit dem beigefügtem Widerspruch vom 05.01.2011 drei emails ohne konkrete Antwort erhalten habe, wende ich mich an Sie. Habe den gesamten Vorgang nachfolgend beigefügt und hoffe endlich auf eine kompetente Rückinfo.

Da ja Vertrags-Nr, Rechnungs-Nr. ect. alles angegeben wurde, frage ich mich, weshalb ich als Verbraucher genaue Vertragsdetails übersenden soll? Geht es konkret um den § 7.3 Ihrer AGB, der bewusst unsauber formuliert wurde, um juristische Laien zu täuschen und somit den Aktionsbonus zu sparen?

Bitte lesen Sie den Mail Verkehr zu meinem Sachverhalt und senden Sie mir eine Rückinfo. Sollte keine Antwort eingehen und dennoch unrechtmäßig Abbuchungen von meinem Konto erfolgen, werde ich Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Behrendt-Fengler

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Sehr geehrte Frau Behrendt-Fengler,

wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 08.01.2011. Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Nach unseren Unterlagen wurde Ihre Schlussrechnung korrekt erstellt.

Damit wir Ihre Forderung mit der gebotenen Sorgfalt für Sie prüfen können, übersenden Sie uns bitte die genauen Vertragsdetails, aus denen Sie Ihren Anspruch herleiten.

Nach Eingang werden wir diese schnellstmöglich prüfen und dann gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur für Sie veranlassen.

Für Ihre Unterstützung vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße

Alexandra F.

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Sehr geehrte Frau Behrendt-Fengler,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07.01.2011, in der Sie um den Bonus bitten. Wir haben Ihr Anliegen an unsere entsprechende Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet. Wir bitten Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir eine Klärung erwirkt haben, werden wir uns mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen.

Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen sieben Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de. Unsere telefonische Kundenbetreuung erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr, Feiertage ausgenommen.

Freundliche Grüße

Janine K.

Lieber FlexStrom-Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.01.2011. Wir haben Ihr Anliegen an die entsprechende Abteilung zur Bearbeitung und Prüfung weitergeleitet. Wir bitten Sie bezüglich der Bearbeitung um ein wenig Geduld.

Sollten Sie uns zum Beispiel Ihren Zählerstand mitteilen wollen, nutzen Sie bitte unseren exklusiven und kostenlosen Kundenbereich unter: http://www.flexstrom.de

Diese E-Mail wurde automatisch generiert.

Es grüßen herzlich


Anna B. und Alexander B.
Ihr FlexStrom-Serviceteam

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im November 2008 über Ihr Vergleichsportal einen Stromvertrag mit Flex Strom abgeschlossen. Als Anlage sende ich Ihnen den Widerspruch meiner Schlussrechnung von Flex Strom. Ich bitte um Ihre Hilfe bei der Klärung des Falles. Ich finde dieses Geschäftsgebaren alles andere als seriös und auch somit nicht preiswert.

Über eine umgehende schriftliche Rückinformation wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Behrendt-Fengler

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Datum: 08. Jan 2011 19:45

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie schon am 07.01.2011 fernmündlich vorgetragen, widerspreche ich der o. a. Schlussrechnung hiermit.

Begründung: Der vertraglich vereinbarte Aktionsbonus von 125,- Euro wurde in der Schlussrechnung nicht berücksichtigt.

Der Aussage Ihres Mitarbeiters, dass der Aktionsbonus aufgrund meiner vorzeitigen Kündigung (vor Ablauf der 1. zwölf Versorgungsmonate (siehe AGB Flex Strom Pkt. 7.3 Stand 11/2008) nicht berücksichtigt wird, kann ich nicht entsprechen.

Ich beziehe mich auf AGB Flex Strom Stand 11/2008 Punkt 2.3, worin geregelt ist, dass die Mindestlaufzeit zwölf Versorgungsmonate beträgt. Ihrerseits wurde mir am 19.11.2008 das Komplettpaket Young Family 3600 mit einer Mindestvertragszeit von zwölf Monaten beginnend vom 01.01.2009 mit einem Garantiepreis von 661,20 Euro bestätigt. Dieser Betrag wurde auch umgehend an Ihr Unternehmen überwiesen.

Am 19.10.2009 schickten Sie uns ein Angebot für 2010, welches allerdings inkl. des verrechneten Aktionsbonus ca. 20 % teurer war als das Komplettpaket von 2009. Deshalb kündigte ich fristgerecht zum Ablauf des ersten Vertragsjahres bzw. der 1. zwölf Versorgungsmonate und nicht, wie Ihr Mitarbeiter behauptet, innerhalb der ersten zwölf Versorgungsmonate.

Eine Kündigung innerhalb der 1. zwölf Versorgungsmonate hätte überhaupt keinen Sinn gemacht, da das Komplettpaket bereits bezahlt war und der Vertrag ja eine Mindestlaufzeit zur Voraussetzung hatte. Eine Kündigung nach den 1. zwölf Versorgungsmonaten hätte ebenso wenig Sinn gemacht, da sich lt. AGB Flex Strom Stand 11/2008 Pkt. 2.3 der Vertrag bei einer Nichteinhaltung der Kündigungsfrist der Vertrag automatisch um zwölf Monate verlängert, was zur Folge hätte, einen völlig überteuerten Stromtarif zu bezahlen.

Ich frage mich, was das für ein Geschäftsgebaren ist? Hierbei scheint der Kunde wirklich der Dumme zu sein. Wie man in unzähligen Foren und selbst bei Stiftung Warentest lesen kann, werden zahlreiche Kunden unter "Vorspiegelung falscher Tatsachen" um Ihren Aktionsbonus geprellt. So etwas nennt man auch Betrug.

Weiterhin ist mir schleierhaft, weswegen eine Schlussrechnung erst nach mehr als einem Jahr erstellt wird. Ich werde Verivox, der mein damaliger Vermittler für Ihr Unternehmen war, selbstverständlich über Ihre Arbeitsweise unterrichten.

Zu keiner Zeit habe ich Ihrem Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt. Ich verbiete Ihnen hiermit ungerechtfertigterweise Abbuchungen von meinem Konto vorzunehmen. Sollte dieses doch geschehen, wird Ihre Lastschrift umgehend zurück gebucht.

Ihrer Forderung von 81,84 Euro aus dem Jahre 2009 werde ich nicht nachkommen, da eine Verrechnung des Aktionsbonus von 125,- Euro nicht berücksichtigt wurde. Da nunmehr nach einem Jahr eine Schlussrechnung erstellt wurde, fordere ich Sie hiermit auf, das Guthaben von 43,16 Euro auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen, bzw. mir einen Verrechnungsscheck zuzusenden.

Sollten Sie mir weitere Schreiben mit Begründungen für die Nichtzahlung des Aktionsbonus oder Mahnungen über Ihr Inkassobüro "Syllego" zusenden, werde ich mir rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Behrendt-Fengler
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