Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Leider bin auch ich auf die Machenschaften von FlexStrom reingefallen. Nachdem ich nach meheren Aufforderungen endlich meine Schlussrechnung erhalten habe, musste ich feststellen, dass mir der Aktionsbonus in Höhe von EUR 125,- nicht anerkannt wurde.

Auf meinen Widerspruch erhielt ich die Antwort, dass ich meinen Anspruch doch begründen soll. Nach mehreren Mails hin und her und der Zusendung der Vertragsbestätigung, in welcher eindeutig auf die Verrechnung des Aktionsbonus mit der ersten Rechnung nach einem Jahr Vertragsdauer hingewiesen wurde, erhielt ich wiederum die Antwort "Leider können wir daraus keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift erkennen."

Ich werde nach Rücksprache mit meiner Rechtsschutzversicherung nun nächste Woche zu meinem Anwalt gehen und neben der Einlage von Rechtsmitteln prüfen, inwieweit eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegeben ist.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück