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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom 14.01.2011 teilen Sie mir mit, dass Sie mich nicht mit Strom beliefern können. Aus Ihrem Schreiben vom 27.12.2010 "Storno Rechnung zu Rechnung 1232010576501 vom 25.10.2010" geht bereits hervor, dass Sie mir den von mir bereits geleisteten Betrag in Höhe von 400 Euro zurückerstatten wollen.

Bis heute, auch nach mehrmaligem Nachfassen meinerseits per Telefon, z. B. am 18.01.2011 und 21.01.2011, habe ich keinen Zahlungseingang auf meinem Konto feststellen können.

Sollte ich bis zum 01.02.2011 keinen Zahlungseingang feststellen, behalte ich mir diesbezüglich rechtliche Schritte gegen Sie vor.

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