Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Bei der Anmeldung auf der Seite Kochrezepte-Sammlung am 25.06.10 konnte man nicht erkennen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt. Es wies nichts darauf hin. Als dann am 15.07.10 eine Zahlungserinnerung von webtains eintraf (keine Rechnung), wurde ich stutzig.

Ich schaute mir die Seite noch einmal genau an und man konnte nur in den kleingedruckten AGBs lesen, dass dies kostenpflichtig ist. Da dies eine unzureichende Preisinformation ist, fehlt ein wirksamer Vertragsabschluss zu den behaupteten Konditionen. Es ist von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt.

Ich widersprach der Zahlungsaufforderung und erhielt mehrere Mahnungen bis hin zu einem Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso GmbH. Dies scheint ja laut Verbraucherzentrale Methode von webtains zu sein.

Inzwischen wurde die Internetseite der Kochrezepte-Sammlung umgestaltet, so dass man gleich sieht, es ist kostenpflichtig. So kann man nicht reingelegt werden.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück