Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

26,5% Arbeitspreiserhöhung pro kWh nach sechsmonatiger Gas-Preisgarantie - unglaublich!

Gibt man in Google "Ärger mit TelDaFax" ein, erscheinen 23.300 Ergebnisse, dieser Konzern darf anscheinend mit voller Unterstützung der Politik die Bevölkerung gnadenlos abkassieren, ohne eine Unterschriftensammlung aller TelDafax-Geschädigten scheint man gegen diesen Verein nicht an zu kommen.

Verantwortlich für alles ist der Vorstandsvorsitzende Klaus Bath, der sich auf unsere Kosten bereichert, gegen ihn werde ich rechtliche Schritte einleiten und keine Ruhe geben, bis die unverschämte Arbeitspreiserhöhung von 26,5% zurückgenommen wird.

Werden die Gaspreise bei Tarifkunden erhöht, so muss die Erhöhung nach Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) angemessen sein und darf nicht übertrieben hoch ausfallen.

Bei Sondervertragskunden muss eine entsprechende Vereinbarung im Vertrag für die Gaslieferung vorhanden sein. Diese Vereinbarung dient als Basis für eine Gaspreiserhöhung. Der Verbraucher darf durch die Vereinbarung nicht benachteiligt werden. Das ist durch Paragraf 307 des BGB geregelt.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück