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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich schloss im November 2008 einen Stromliefervertrag mit Flexstrom. Im Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 bezog ich Strom von Flexstrom und kündigte fristgerecht zum 31.12.2009, was Flexstrom auch bestätigte. Mein Verbrauch bewegte sich im vorausbezahlten Rahmen.

Im Januar 2011 teilte mir Flexstrom plötzlich mit, dass ich auf Grund einer Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit von 133 € zu zahlen hätte. Der Betrag wurde einfach von Flexstrom abgebucht, ohne dass ich jemals eine Einzugsermächtigung erteilt hätte. Natürlich habe ich dieser Abbuchung widersprochen, woraufhin ich zügig eine Mahnung erhielt.

Auf meinen schriftlichen Einwand hin, dass ich zu keiner Zeit während der Vertragslaufzeit über eine Preiserhöhung und das mit verbundene Sonderkündigungsrecht informiert worden bin, teilte man mir lapidar mit, dass man mich schriftlich im März 2009 informiert habe und da man keine anders lautende Information habe, gehe man davon aus, dass ich von der Preiserhöhung Kenntnis hatte uns somit der Betrag gezahlt werden müsse.

Interessante Rechtsauffassung. Ich bin gespannt, welche Richter sich dieser Rechtsauffassung anschließen wird. Ich habe Flexstrom mitgeteilt, dass ich nicht zahlen werde und mir weitere Belästigungen verbitte. Sollte ich weiterhin mit Mahnungen konfrontiert werden, werde ich unmittelbar einen Rechtsanwalt beauftragen.

Die Preiserhöhung betrug damit ca. 20 % und war wohl schon bei Vertragsabschluss längst geplant. Also lockt man Neukunden bewusst mit günstigen Preisen, um sie im Nachgang dann abzuziehen.

Zusatz: Bei der Durchsicht meiner Unterlagen fiel mir auf, dass darüber hinaus Flexstrom mir bisher den bei Vertragsabschluss zugesicherten Neukundenbonus in Höhe von 135 € noch gar nicht gezahlt hat. Na ja, ich werde im Klageverfahren, falls Flexstrom Klage erheben sollte, in der Klageerwiderung Aufrechnung beantragen.

Ich bin optimistisch, dass ich sogar im Falle einer Klage noch etwas herausbekomme.

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