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Antwort zu folgender Beschwerde

Nach Erhalt meiner Jahresendabrechnung musste ich feststellen, dass der Aktionsbonus von 125 Euro nicht, wie vertraglich zugesichert, berücksichtigt worden ist.

Ich habe den Vertrag fristgerecht zum Ablauf meiner Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten gekündigt.

Wie das Wort schon sagt, Mindestvertragslaufzeit kann man erst zum Ablauf der angegebenen Zeit von zwölf Monaten kündigen. Dies habe ich getan. Damit habe ich mich an die AGB gehalten. Würde man erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, hätte sich der Vertrag um weitere zwölf Monate verlängert. Mein Vertrag lief vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010, also ein volles Jahr!

Wie ich hier schon öfters gelesen habe, ist dies schon mehreren Kunden passiert. Ich werde dies nicht akzeptieren und notfalls mit Hilfe von Rechtsbeistand mein Recht einfordern.

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