Dezember 2008: Buchung eines Paketes zum Tarif "Winteraktion 5600er Big Family" für 776,20 € mit Lieferbeginn zum 01. Febr. 2009 für vorerst zwölf Monate.
Dann die übliche Verwirrung mit den vom Angebot nach oben abweichenden Preisen in der Vertragsbestätigung und in der Online-Kunden-Tarifinfo.
Aber mal ganz langsam: 0,152 €/kWh (Arbeitspreis) * 5600 kWh = 851,20 € (aha!) + 5,- € (Grundpreis) * 12 Monate = 60 €. Zusammen sind das 911,20 € (warum nicht gleich so?), minus 135,- € Bonus macht 776,20 € Werbe-Paketpreis (gelle!).
Aber dann erweist sich, dass selbst dieser avisierte Preis nicht haltbar sein würde, ohne eine zusätzliche neunmonatige Preisgarantie (drei Monate sind bereits im Paket inkl.) für weitere 84,- € zu buchen, 0,02 €/kWh * 5600 kWh = 112,- € * 9/12 Monate = 84,- €.
Kurz gerechnet: selbst wenn die Preiserhöhung 0,03 €/kWh ausmachen würde, wäre das auf 9 Monate mit 126,- € immer noch durch den Bonus von 135,- € "abgefedert".
Mitte April 2009 flattert ein "Werbeflyer" ins Haus, der sich als gut getarnte Preiserhöhungsmitteilung entpuppt. Die faktische Preiserhöhung macht allerdings 0,032 €/kWh und 2,90 € mtl. aus, das entspricht über 20 % beim Arbeitspreis bzw. knapp 60 % auf den Grundpreis, ganz schön happig!
Pech, sagt sich der Kunde, nun aber bloß nicht die ordentliche Kündigungsfrist verpassen und versucht es Ende November 2009 sicherheitshalber (aus Erfahrung klug) auf 4 verschiedenen Wegen: per Mail, die ohne Antwort bleibt; per Fax, was trotz wiederholter Versuche über 2 Tage einfach nicht gelingen will (ein Schelm, der Böses dabei denkt); per Normalpost und per Einschreiben. Immerhin, die Kündigung zum Ablauf des 31.01.2010 wird einige Tage später bestätigt.
Wenige Tage später auch die Mitteilung (durch FlexStrom), dass auch der zuständige Netzbetreiber informiert sei. Na also, geht doch!
Dann, monatelang Funkstille, im Sommer per Mail meine Anfrage bei FlexStrom nach Abrechnung, nichts; auch auf neuerliche Nachfrage immer noch nichts, bis - na endlich - am 22. Oktober 2010 die Schlussrechnung hereinflattert. Natürlich mit einer saftigen Nachzahlung in Höhe von 187,69 € (138,22 € aufgrund der zwischenzeitlichen Preiserhöhung von ca 21,5 % für 8 Monate und 49,47 € wegen Mehrverbrauches). Und natürlich unter "Unterschlagung" oder Nichtberücksichtigung des Aktionsbonus' von 135,- €.
Der Gipfel war die Ankündigung der Einziehung des ausstehenden Betrages per Lastschriftverfahren. Es hat nie eine Einzugsermächtigung zugunsten der FlexStrom bestanden, ich hatte auch die Vorauszahlung per Überweisung erledigt. Sie war damals ja sogar zum frühest denkbaren Zeitpunkt ganz überraschend angemahnt worden und kein Vertragspartner mahnt an bei Lastschriftvereinbarung, oder? Da wird abgebucht.
Dieser angekündigten "Selbstbedienung" habe ich umgehend widersprochen bzw. auch - um jeglichem Irrtum vorzubeugen - jede evtl. durch Anerkenntnis der AGB gebilligte
Einziehungsermächtigung vorsorglich und ausdrücklich und mit der zusätzlichen Erklärung widerrufen, ich würde den fälligen Betrag nach Klärung der offenen Frage nach dem Bonus unverzüglich überweisen.
Trotzdem wurde einige Tage später der volle Betrag abgebucht, und von mir zurückgebucht. Nach Eingang des zurückgeforderten Betrages habe ich die Differenz (187,69 € abzüglich 135,- €) von 52,69 € überwiesen und wiederum um Bestätigung meines Anspruches auf den Aktionsbonus und entsprechende Änderung der Schlussrechnung gebeten.
Das wurde mit Standardtextbausteinen abgelehnt und ich stereotyp und lapidar aufgefordert, Begründungen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das habe ich mit unglaublicher Geduld inzwischen 8- (in Worten "acht-") mal getan und lediglich die besagten Textmodule bzw. inzwischen zum 2. Mal je eine 1. und eine 2. Mahnung (mittlerweile also vier mit Mahngebühren und Verzugszinsen) bekommen.
Trotz des Passus' "Der Bonus wird nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. " und trotz der Formulierung "Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahren, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam. " in den AGB (und anderswo) hat FlexStrom bisher keine geänderte Abrechnung erstellt, sondern fordert weiterhin den von mir gegengerechneten Aktionsbonus von 135,- €, berechnet Mahngebühren, Verzugszinsen und droht mit weiteren Kosten.
FlexStrom hat da offensichtlich "auf Durchzug" geschaltet und ich habe nun nach anwaltlicher Beratung angekündigt, es auf die Durchsetzung dieses in keinster Weise nachvollziehbaren Anspruches von FlexStrom mit gerichtlichen Mitteln ankommen zu lassen.
Inwieweit die Kenntnis eines Herrn Marc Breidbach von diesem Vorgang zu einer Meinungsänderung bei FlexStrom führt, entzieht sich z. Z. meiner Kenntnis. Informiert wurde er bereits, auch durch persönliche Mail. Wünschenswert - auch und gerade im Interesse von FlexStrom - wäre ein sehr baldiger Sinneswandel und vor allem ordentlicher Umgang mit Kunden.