Am 19.06.2009 bestätigte die Firma FlexStrom mir den Tarifwechsel zum Tarif Sommeraktion 4500er Family und gestand mir mir gleichem Schreiben einen Aktionsbonus von 120 Euro zu, der mit der ersten Jahresrechnung verrechnet werde.
Ich bezog dann von FlexStrom vom 1.11.2009 bis 31.10.2010 Strom. Meine Kündigung wurde am 1.11.2010 wirksam. Ich habe also - wie in den für meinen Vertrag gültigen AGB - volle zwölf Monate Strom von der Firma FlexStrom bezogen.
Da ich keine Schlussrechnung erhielt, mahnte ich diese an und bekam sie dann auch. Leider wurde der mir zugesagte Bonus jedoch nicht verrechnet. Auf meine E-Mail an FlexStrom bekam ich zunächst die Aufforderung, meine Forderung genau zu bezeichnen und Unterlagen einzureichen, die diese Forderung belegen.
Dies fand ich schon seltsam, denn die Firma muss doch Unterlagen haben, aus denen hervorgeht, welchen Vertrag ich mit ihr abgeschlossen habe. Ich übersandte dennoch der Firma FlexStrom die o. g. Vertragszusage in Kopie zu und bekam die lapidare Antwort, dass man keinen derartigen Anspruch erkennen könne, ohne weitere Begründung oder Erklärung.
Ich finde dieses Verhalten empörend und rechtswidrig.