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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 25.01.2011 um 9:54 Uhr habe ich per Fax (mit Sendeprotokoll) bei Ihnen fristgemäß wegen Ihrer Preiserhöhung (Ihr Schreiben vom 14.1.2011) zum 28.02.2011 gekündigt (Sonderkündigungsrecht).
Leider habe ich bis heute keine Bestätigung von Ihnen erhalten und gehe davon aus, dass die Kündigung Ihrerseits zum 28.02.2011 zum Tragen kommt. Bei einem Anruf meines neuen Energielieferanten erhielt ich heute die Aussage, dass die Kündigung zum 28.2.2011 Ihrerseits abgelehnt wurde.

Da ich ordnungsgemäß gekündigt habe, stelle ich hiermit jegliche Zahlung an Sie ein. Es werden von mir keinerlei Mahngebühren gezahlt. Den Zählerstand zum 28.2.2011 teile ich Ihnen nach Ablesung noch mit.

Bitte stellen Sie mir zum 28.2.2011 eine Schlussrechnung inkl. Sonderabschlag 100 EUR. Der heutige Zählerstand beträgt 2909 kWh.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir bis zum 28.2.2011 schriftlich zu bestätigen. Sollte ich von Ihnen nicht erhalten und der Wechsel zum 01.03.2011 zu meinem neuen Energieversorger nicht vollzogen werden, werde ich die öffentlichen Medien einschalten.

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