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Antwort zu folgender Beschwerde

1. Nach Mitteilung Ihrer Preiserhöhung habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und Ihnen fristgerecht am 31.01.2011 per Einschreiben mit Rückschein meine Kündigung zum 31.03.2011 mitgeteilt, verbunden mit der Forderung, mir die Kündigung wie auch den Kündigungstermin schriftlich zu bestätigen. Dieser Aufforderung sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, mir bis spätestens 11.03.2011 die Kündigung schriftlich zu bestätigen.

2. Die letzte Jahresrechnung vom 23.01.2010 für den Zeitraum 01.12.2009 bis 30.11.2010 weist ein Guthaben in Höhe von EUR 271,55 auf (Rechnungsnummer 1232011087204). Meiner Aufforderung, mir das Guthaben zu überweisen, sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Ich fordere Sie hiermit letztmals auf, mir das Guthaben in Höhe von EUR 271,55 bis spätestens 11.03.2011 auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

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