Text aus dem Schreiben der Anwaltskanzlei, Fax mit Sendeprotokoll:
Unser Mandant hat mit Wirkung vom 1.2.2011 mit Ihnen einen Stromliefervertrag befristet abgeschlossen. Auf Ihr Schreiben vom 1.1.2011 mit dem darin mitgeteilten Jahresverbrauch von 7859,50 kWh hat Ihnen unser Mandant die Jahresabrechnung 2009 mit E-Mail vom 2.1.2011 zur Verfügung gestellt.
Mit einem weiteren Schreiben hat er Ihnen in Kopie die Jahresabrechnung für 2010 der Vattenfall Europe Sales GmbH vom 2.2.2011 übermittelt, aus der für 13 Monate ein Verbrauch von 6.620 kWh hervorgeht und damit umgerechnet für 12 Monate in Höhe von 6.110 kWh.
Unser Mandant hat Sie sodann mehrfach um eine Korrektur der monatlichen Abschlagszahlungen auf 124,00 Euro gebeten. Bis heute hat er auf seine zahlreichen E-Mails von Ihnen keinerlei Reaktion erhalten.
Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass unser Mandant über Ihr kundenunfreundliches Verhalten zutiefst verärgert ist. Wir fordern Sie deshalb auf, die monatlichen Abschlagszahlungen auf 124,00 Euro zu reduzieren, uns dies umgehend zu bestätigen und die künftigen Abschlagszahlungen entsprechend anzupassen.
Sollten wir von Ihnen nicht bis spätestens zum 7.3.2011 eine Stellungnahme erhalten, kündigen wir bereits jetzt an, den Belieferungsvertrag ausserordentlich zu kündigen.